Fachkräfte aus dem Ausland sind gefragt!

Erleichterungen beim Zugang zu Rot-Weiß-Rot Karten sollen im Herbst kommen.

Im Sozialausschuss des Nationalrats wurden heute Erleichterungen für den Zugang ausländischer Fachkräfte in Österreich diskutiert. Für Rot-Weiß-Rot Karten Antragsteller sind die folgenden Erleichterungen geplant:

  • Mindestgehalt für alle RWR-Karten Antragsteller (egal welchen Alters) reduziert auf EUR 2.835 (zzgl. Sonderzahlungen)
  • Entfall des Mindestgehalts für Absolvent/-Innen heimischer Universitäten und Fachhochschulen (kollektivertragsrechtliche Mindestgehälter bleiben selbstverständlich anwendbar)
  • Gleichstellung der Bewertung von Englischkenntnissen mit Deutschkenntnissen, sofern die Unternehmenssprache Englisch ist
  • Verbesserungen bei der Anerkennung der Berufserfahrung
  • Sprachzeugnisse erhalten längere Gültigkeit
  • Erleichterungen bei der Antragstellung für Familienangehörige

 

Für Inhaber von Blauen Karten EU sollen sich ebenso Verbesserungen ergeben:

  • reduziertes Mindestgehalt iHv rund EUR 3.172
  • Arbeitgeberwechsel soll erleichtert werden
  • Zulassung auch ohne Abschluss eines Studiums für hochqualifizierte Tätigkeiten in der Informations- und Kommunikationstechnologie

 

Weiters wird auch der Zugang für andere Fachkräfte erleichtert, die in Österreich gefragt sind:

  • besonders qualifizierte Arbeitskräfte, die für die Durchführung befristeter Projekte nach Österreich geholt werden sollen, sollen künftig eine befristete Beschäftigungsbewilligung für längstens sechs Monate erhalten
  • Stammsaisonniers erhalten eine Rot-Weiß-Rot Karte wenn sie zwei Jahre lang jeweils mehr als sieben Monate in Tourismusbetrieben oder in der Landwirtschaft Saisonarbeit gearbeitet haben und einen unbefristeten Arbeitsvertrag erhalten
  • ausländische Start-up-Gründer profitieren durch eine Senkung des notwendigen Stammkapitals von 50.000 € auf 30.000 €

 

Die 2. Lesung im Nationalrat ist noch ausständig, aber die Regelungen sollen bereits mit 1. Oktober 2022 in Kraft treten. Es bleibt abzuwarten wie sich die Erleichterungen in der täglichen Behördenpraxis auswirken.

Valentina Arnez

Valentina Arnez

Rechtsanwältin, Partnerin
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