Das CoVid-19 Maßnahmenpaket ist beschlossen!

Oberhammer Rechtsanwälte berät Sie über die Möglichkeiten der Kurzarbeit und andere Maßnahmen zur Arbeitsplatzerhaltung.

Der Nationalrat hat am 15. März 2020 ein Maßnahmenpaket beschlossen, um den österreichischen Unternehmen und deren Arbeitnehmern wirtschaftliche Unterstützung zur Überbrückung der Corona-Krise zu bieten.

Oberhammer Rechtsanwälte berät seit vielen Jahren Unternehmen im Bereich Arbeitsrecht und Personalentsendungen und ist Ihr Ansprechpartner für Ihre Fragen zu den von der Bundesregierung getroffenen Maßnahmen zur Kurzarbeit:

Unternehmen aller Größen und Branchen haben aufgrund des Maßnahmenpakets die Möglichkeit, zur Vermeidung der Arbeitslosigkeit, Anträge zur Gewährung von Kurzarbeitsbeihilfen für ihre Arbeitnehmer zu stellen. Durch eine Kurzarbeitsregelung reduziert sich die Arbeitszeit bei anteilsmäßiger Reduzierung des Entgelts. Zusätzlich erhalten Arbeitnehmer im Rahmen der Kurzarbeitsregelung eine Kurzarbeitsunterstützung vom Arbeitgeber.

Anders als bisher, soll die Warterist nicht sechs Wochen, sondern bloß 48 Stunden betragen; auch eine kurzfristige Aussetzung der Arbeitszeit soll ermöglicht werden. Diese Form der Kurzarbeit soll vorerst für drei Monate möglich sein, mit eventueller Verlängerung.

Wir informieren Sie über die Kurzarbeitsbeihilfe, die ab Montag 16. März zur Verfügung stehen wird, oder die Inanspruchnahme anderer Maßnahmen wie der Dienstfreistellung zur Sonderbetreuungszeit.

Valentina Arnez

Valentina Arnez

Rechtsanwältin, Partnerin
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