Kapitalmarktrecht

Wir beraten Sie in Bezug auf Eigenkapital-(ECM) und Fremdkapitaltransaktionen (DCM).

Unsere Kanzlei berät hinsichtlich Prospektpflichten und unterstützt Emittenten bei der Erstellung von Kapitalmarktprospekten nach den Bestimmungen der Prospektverordnung und des Kapitalmarktgesetzes (KMG) und der Durchführung des Prospektbilligungsverfahrens für IPOs, SPOs und Unternehmensanleihen. Auch die Erstellung von Informationsblättern nach dem AltFG und die Begleitung des Verfahrens bis hin zur Abstimmung mit dem Validierer und die Durchführung des öffentlichen Angebotes gehören zu unserem Leistungsspektrum, ebenso wie Crowdfunding-Kampagnen.

In übernahmerechtlichen Angelegenheiten umfassen unsere Leistungen die Strukturierung von Übernahmeverfahren, die Erstellung der Angebotsunterlage sowie die Beratung zu Fragen, die sich aus dem Anwendungsbereich des Übernahmegesetzes (ÜbG) ergeben.

Unsere Klienten schätzen insbesondere unsere fortlaufende und jederzeit verfügbare Unterstützung in allen Fragen der Kapitalmarkt-Compliance. Dies umfasst insbesondere Fragen zu Publizitätspflichten (ad-hoc Mitteilungspflichten, Director´s Dealings Meldungen), zur Beteiligungspublizität sowie zur Einhaltung der Bestimmungen der Marktmissbrauchsverordnung. Wir vertreten unsere Klienten zudem in Verfahren vor der Finanzmarktaufsichtsbehörde.

Als Listing Partner der Wiener Börse begleiten wir Emittenten im IPO-Prozess. Darüber hinaus unterstützen wir als Capital Market Coach Unternehmen bei ihrem Listing im „direct market plus“ der Wiener Börse und beraten hinsichtlich der laufenden Pflichten im Zusammenhang mit der Einbeziehung der Aktien in dieses Segment.